Ihre Aufgaben
- ambulante Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII §§ 21 i.V.m. 30,31,35,35 a, 41
- Verbesserung und Stärkung der Kompetenzen der Eltern zum Handeln im Interesse ihrer Kinder und
Jugendlichen (Selbsthilfe)
- Unterstützung zur Wiederherstellung der Eigenständigkeit der Familien in ihrer Lebensführung
- Förderung der Zusammenhaltes in der Familie
- soziale Integration der Kinder und Jugendlichen in ihrer regionalen Lebenswelt
- Unterstützung der Eltern/ Personensorgeberechtigten in der Erziehungsarbeit
- Abbau von Konflikt- und Gefährdungspotential in der Familie
- möglicher Einsatz im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung
- Verbesserung und Stärkung der Kompetenzen der Eltern zum Handeln im Interesse ihrer Kinder und
Jugendlichen (Selbsthilfe)
- Unterstützung zur Wiederherstellung der Eigenständigkeit der Familien in ihrer Lebensführung
- Förderung der Zusammenhaltes in der Familie
- soziale Integration der Kinder und Jugendlichen in ihrer regionalen Lebenswelt
- Unterstützung der Eltern/ Personensorgeberechtigten in der Erziehungsarbeit
- Abbau von Konflikt- und Gefährdungspotential in der Familie
- möglicher Einsatz im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung